E-Rezept

Bitte beachten Sie, das E-Rezepte nur dann ausgestellt werden können, wenn uns

  • Ihre Gesundheitskarte vorlag (Quartalsbeginn 01.01./01.04./01.07./01.10.)
  • Ohne eingelesene Gesundheitskarte müssen wir Ihre Anforderung leider löschen. 

Vielen Dank!

Rezepte für Dauermedikamente: Bitte geben Sie unten in der Rezeptanforderung das Medikament + Stärke  + Einnahmemenge an (z.B. 1-0-0)

  • Wiederholungsrezepte können nach ärztlicher Prüfung ab dem 1. Werktag (nachmittags) in der Apotheke abgerufen werden.
  • Privatrezepte, Rezepte für Heilmittel (z.B. Krankengymnastik) und Rezepte für Hilfsmittel (z.B. Schuh-Einlagen) werden derzeit weiterhin in Papierform erstellt.
  • Bei Betäubungsmittel-Rezepten wenden Sie sich bitte zur Anforderung persönlich an unsere Praxis.
  • Dringliche Rezeptanforderungen bitte telefonisch oder persönlich vor Ort bestellen.
  • Wir bitten von Doppelanfragen in jeglicher Form abzusehen, da dieses unsere Arbeit unnötig verzögert und behindert.
  • Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Rezept nur erstellt werden kann, wenn die Krankenkassenversicherungs-Chipkarte im laufenden Quartal schon eingelesen wurde. Sollten Sie also im laufenden Quartal die Praxis noch nicht aufgesucht haben, bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungs-Chipkarte zur Abholung des Rezeptes mit. Vielen Dank.
  • Informieren Sie sich auch unter der Rubrik Aktuelles über evtl. Ferien- /Urlaubsabwesenheiten unserer Praxis. In dieser Zeit werden Anfragen nicht abgerufen und somit nicht bearbeitet.

Vielen Dank!

Rezept

Medikamentenrezepte können Sie auch zeitsparend online bestellen. Dies gilt für alle Medikamente, die unsere Praxis Ihnen zur Einnahme auf Dauer verordnet hat.

Füllen Sie dazu das folgende Formular vollständig aus. Bitte geben Sie im Feld "Rezeptwunsch" das Medikament (Name) inkl. Packungsgröße und Dosierung (mg/µg) an.

Das Wiederholungsrezept liegt am folgenden Werktag – nach ärztlicher Prüfung – für Sie zur Abholung bereit.

Bitte vergessen Sie nicht Ihre Krankenkassenversicherungs-Chipkarte im laufenden Quartal vorzulegen.

Hinweis: In der Urlaubs-/Abwesenheitszeit werden EMails nicht gelesen und nicht beantwortet. Infos finden Sie unter der Rubrik AKTUELLES.

E-Rezept für Kassenversicherte und Papier-Rezept für Privatpatienten, Heil- und Hilfsmittel und Selbstzahler-Rezepte

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