Windpocken - Impfung
Bei den Windpocken handelt es sich um eine hoch ansteckende Infektionserkrankung mit dem Varicella-Virus (aus der Familie der Herpes-Viren), die zu den Kinderkrankheiten zählt.
Dabei verläuft die Erkrankung, die meist bei Kindern auftritt und sich unter anderem durch einen Hautausschlag äußert, relativ gutartig. Das Virus bleibt lebenslang im Körper.
Die Reaktivierung des Varicella-Zoster-Virus im höheren Alter wird Gürtelrose (Zoster) genannt. Sie geht einher mit einem Hautausschlag mit Bläschen und starken Schmerzen im betroffenen Hautbereich.
Das Virus tritt in Deutschland gehäuft im Winter und im Frühjahr auf. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion oder aber durch Kontakt zu den erregerhaltigen Bläschen und Krusten.
Eine Ansteckungsfähigkeit beginnt schon vor dem Auftreten der typischen Hauterscheinungen und endet ca. eine Woche nach Abklingen der Hauterscheinungen.
Folgeerkrankungen können sein:
- Bakterielle Superinfektion der Hauterscheinungen
- Fehlgeburt (Abort) - tritt auf bei der Erkrankung der Mutter an Varizellen im ersten und zweiten Trimenon
- Gangunsicherheit aufgrund einer Störung der Kleinhirnfunktion (Zerebelläre Ataxie)
- Gehirnentzündung (Enzephalitis)
- Gürtelrose (Herpes zoster)
- Herzmuskelentzündung (Myokarditis)
- Hirnhautentzündung (Meningitis)
- Hornhautveränderungen (Kornealäsionen)
- Leberentzündung (Hepatitis)
- Lungenentzündung (Pneumonie)
- Mittelohrentzündung (Otitis media)
- Narbenbildung
- Nierenentzündung (Nephritis)
Wer und wann sollte geimpft werden?
- ungeimpfte Kinder zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr ohne eine durchgemachte Varizellen-Infektion
- Frauen mit Kinderwunsch ohne eine durchgemachte Varizellen-Infektion
- Personen vor oder während immunsuppressiver (die Abwehr stark schwächender) Therapie, bspw. bei Krebsleiden ohne durchgemachte Varizellen-Infektion
- Personen vor Organtransplantationen ohne vorher durchgemachte Varizellen-Infektion
- Personen mit Leukämie (Blutkrebs)
- Personen mit schwerer Neurodermitis
- Personen mit engem Kontakt zu den oben genannten Personengruppen wie bspw. Angestellte im Gesundheitswesen oder in Kindergärten
Kinder vor dem vollendeten 13. Lebensjahr erhalten eine Dosis des Lebendimpfstoffes. Kinder ab dem 13. Lebensjahr, Jugendliche und Erwachsene erhalten zwei Dosen des Impfstoffes im Abstand von mindestens sechs Monaten.
Für die Impfung wird ein Lebendimpfstoff verwendet.
Durch eine prophylaktische Impfung kann die Windpocken-Infektion vermieden werden.
Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis zum Impftermin mit in die Praxis!