HPV - Impfung (Gebärmutterhalskrebs)
Bei den humanen Papillomaviren (HPV) handelt es sich um eine größere Gattung von Viren (mit heute mehr als 70 bekannten Typen), die vor allem Verursacher von Haut- und Schleimhautwarzen sind. Daneben sollen einige Untergruppen, die sogenannten Hochrisikotypen (Typ 16 und 18), auch an der Entstehung von malignen Neoplasien (Krebs), vor allem des Gebärmutterhalskrebses (Zervixkarzinoms) zu ca. 70% beteiligt sein.
Die Infektion mit Humanen Papillomaviren der Genitalien gehört zu den häufigsten sexuell übertragbaren Erkrankungen. Außer durch Geschlechtsverkehr können Humane Papillomaviren durch Schmierinfektion, sonstigen Körperkontakt und evtl. auch durch Berühren kontaminierter Gegenstände übertragen werden.
Folgeerkrankungen können sein:
- Peniskrebs (Peniskarzinom)
- Vulvakrebs (Vulvakarzinom)
- Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom)
- Genitalwarzen (Condyloma acuminata)
Wer und wann sollte geimpft werden?
- Die Impfung wird bei Mädchen zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr durchgeführt, bestenfalls vor dem ersten Geschlechtsverkehr, um eine Infektion mit den Erregern zu vermeiden (wird von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen).
- Junge Frauen bis zum 26. Lebensjahr sollten ebenfalls geimpft sein. Bei Mädchen über 17 Jahre ist die Impfung jedoch meist keine Kassenleistung. Weiterhin können auch Jungen, die sich im gleichen Alter befinden geimpft werden, um eine Übertragung der Viren zu vermeiden.
- Lebenspartner von Personen mit Genitalwarzen
- Personen mit sexuell-übertragbaren Erkrankungen wie beispielsweise HIV
- Frauen nach einer überstandenen Infektion mit dem HP-Virus, um eine Reinfektion zu vermeiden.
Eine Impfung ist gegen die beiden Hochrisikotypen möglich. Sie besteht aus drei Dosen, die jeweils zum Zeitpunkt 0, dann zwei und sechs Monate später intramuskulär (in den Muskel) verabreicht werden.
Durch eine prophylaktische Impfung kann eine HPV-Infektion vermieden werden.
Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis zum Impftermin mit in die Praxis!
Trotz der Impfung sollte nicht auf eine regelmäßige Krebsvorsorge durch den Frauenarzt verzichtet werden, da die Impfung keinen vollständigen Schutz gegen das Zervixkarzinom erzeugen kann.